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14.09.2022

Tirol verbietet das Aussetzen von Wildtieren

Als fünftes Bundesland verabschiedet Tirol ein Verbot für das Aussetzen von Wildtieren. Unter welchen Umständen das Aussetzen weiterhin legal ist und was das für die Jagd bedeutet.

Bis 2015 war das Aussetzen von Wildtieren in allen Bundesländern erlaubt, nur in Tirol ist es praktisch nicht vorgekommen. Danach verabschiedete ein Bundesland nach dem anderen ein Verbot: Wien, Vorarlberg, Salzburg, Burgenland. Es gibt ein Bundesgesetz, das die Freilassung von in Gefangenschaft gehaltenen Wildtieren verbietet, die in freier Wildbahn nicht überleben können. Dieses Gesetz wurde bis jetzt, aufgrund des Aussetzens zur Jagd, noch nicht exekutiert. In der Steiermark ist das Aussetzen von Stockenten verboten, das Aussetzen von Fasanen und Rebhühnern wurde nur eingeschränkt und bedarf der Genehmigung des Bezirkjägermeisters. 

Genehmigte Freisetzung

Tirol hat nun auch beschlossen, die Auswilderung heimischer Wildtiere zu verbieten. Die Freisetzung gebietsfremder Arten war zuvor schon verboten. § 53 des Tiroler Jagdgesetzes wurden um die neuen Absätze (2) und (3) ergänzt. Dies macht die Freilassung einheimischer Wildtiere von Genehmigungen der Landesregierungen abhängig. Dies liegt daran, dass die Freisetzung für die wissenschaftliche Forschung nützlich ist oder, wie beim Bartgeier, die Art geschützt werden muss. Zum Zweck der Jagd ist es nicht mehr möglich, Tiere auszusetzen. Damit schließt sich Tirol vier weiteren Bundesländern an, die das Aussetzen bereits verboten haben. 

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Unter bestimmten Umständen können Wildtiere weiterhin freigelassen werden

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Stockenten werden oft zur Jagd in freie Wildbahn entlassen

Zahlen rückläufig

Rund 600.000 Fasane wurden zu Beginn dieses Jahrtausends in Österreich für die Jagd ausgesetzt. Reformen im Jahr 2005 haben diese Zahl halbiert. Neue Verbote und Beschränkungen in der Steiermark haben dazu geführt, dass die jährliche Freilassung von Fasanen, Rebhühnern und Stockenten auf 10.000 zurückgegangen ist.

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