• 20. - 23. Februar 2025
  • Messezentrum Salzburg

Akkreditierung zu "Die Hohe Jagd & Fischerei" 2024

Sie möchten als Journalist, Blogger oder Fotograf von der "Die Hohe Jagd & Fischerei“ berichten?

In unseren Akkreditierungsrichtlinien erfahren Sie, was es zu beachten gibt und welche Legitimationsnachweise erforderlich sind.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.


Wer erhält eine Presseakkreditierung?

Eine Akkreditierung zur "Die Hohe Jagd & Fischerei" 2024 erhalten ausschließlich Journalisten, Blogger und Fotografen, die

·       die Messe zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu den Themen der "Die Hohe Jagd &         Fischerei" nachweisen;

·       im Auftrag von Medien arbeiten, die in korrelierenden Branchen etabliert sind;

·       für Tageszeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk, Online-Magazine, Blogs, YouTube-Channels über die Messe berichten.

 

Und wer nicht?

·       Personen, die keinen redaktionellen Bezug zu den Themen der Messe nachweisen können;

·       Mitarbeiter aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen von Verlagen und Unternehmen;

·       Begleitpersonen.

 

Wie kann die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden?

Als Nachweis werden anerkannt:

·       Ein Link zu einem Namensartikel mit Bezug zur "Die Hohe Jagd & Fischerei";

·       Ein Link zu einem Impressum eines Mediums mit Bezug zur Jagd- oder Fischereibranche, dass Sie als Redakteur/in, ständige/n redaktionelle Mitarbeiter/in oder Autor/in nennt;

·       der Auftrag einer Voll-Redaktion mit Bezug zu den Themen der Branche.

 

Reicht ein Presseausweis als alleiniger Nachweis aus?

Nein. Die alleinige Vorlage eines gültigen Presseausweises ist als Nachweis für eine Akkreditierung zur "Die Hohe Jagd & Fischerei" leider nicht ausreichend.

 

Welche Regelungen gelten für Social Media?

·       Der Social Media-Kanal muss in der Branche etabliert sein

·       Der Social Media-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.

·       Auf dem Social Media-Kanal werden regelmäßig für die Veranstaltungs-Zielgruppe relevante, redaktionelle Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.

·       Für eine Akkreditierung setzen wir folgende Reichweiten voraus:

•       Youtube: 3.000 Abonnenten

•       Instagram: 4.000 Follower

•       Facebook: 5.000 Abonnenten

•       Blog: 5000 Page Views monatlich

 

Besteht ein Anspruch auf Akkreditierung?

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen oder fehlenden Belegen behalten wir uns vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen.

 

Welche Regelungen gelten für Fotografen?

·       Fotos dürfen ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung angefertigt werden. Jede darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.

·       Das Material darf nicht zur Bebilderung und Bewerbung von anderen Veranstaltungen als der "Die Hohe Jagd & Fischerei" verwendet werden.

·       Der Fotograf trägt dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

 

Welche Regelungen gelten für Videoaufnahmen?

·       Filmen ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erlaubt. Jede darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.

·       Videoaufnahmen von Ausstellern sind nach Rücksprache mit dem Veranstalter der "Die Hohe Jagd & Fischerei" gestattet.

·       Bei allen Beiträgen muss die "Die Hohe Jagd & Fischerei" als Veranstalter genannt werden.

·       Die Live-Übertragung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsteilen ist generell untersagt. Ausnahmen müssen mit dem Veranstalter der "Die Hohe Jagd & Fischerei" abgesprochen werden (z.B. Live-Ankündigungen)

·       Vom Bühnenprogramm dürfen nur Ausschnitte veröffentlicht werden.

·       Der Kameramann / der Produzent hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

 

Bis wann kann man sich akkreditieren lassen?

Wir berücksichtigen alle Akkreditierungsanfragen, die bis zum 20. Februar 2024 über das Formular eingereicht wurden. Alle später eingegangenen Anfragen können wir nicht mehr berücksichtigen.

Presseakkreditierungsformular

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe?

Katharina Trost

☏  +43-676-82323105

✉ [email protected]