Messevorbereitung
Formulare
WICHTIG: Die Parktickets werden ausschließlich direkt vor Ort ab dem 19.02.2024 bei der Information in der Halle 1 ausgegeben. Es findet kein Postversand mehr statt.
Jeder Aussteller erhält nach seiner Ausstellungsfläche ein Kontingent an kostenlosen Ausstellerausweisen nach einem Verteilschlüssel. Die Ausstellerausweise werden mittels Tan-Code online eingelöst. Wie Sie diese Einlösen und Abrufen beschreiben wir hier im Detail:
Aussteller Online-Support für Profilwartung und Website Login
T. +43 1 72720 - 2020
E. [email protected]
LICHTTONVIDEO
Markus Schwenter
Vogelweiderstrasse 100
5020 Salzburg
+ 43 662 82 89 89
[email protected]
Chef Partie Catering
Birngruber Gastronomie GmbH
Am Messezentrum 6
A-5020 Salzburg
T: +43 6232 36093-42
[email protected]
Infoblatt Catering am Messestand
conova communications GmbH
Karolingerstraße 36a
A-5020 Salzburg
+43 662 2200-0
+43 662 2200-209
[email protected]
www.conova.com
Hydrokulturen Schmeikal
Rottweg 58a
5020 Salzburg
T: +43 662 851180
F: +43 662 851180-55
[email protected]
www.hydrokulturen.at
Lagermax Logistics Austria GmbH
Messelogistik-Center
Am Messezentrum 6
AT-5020 Salzburg
T: + 43 662 4090-2293 / 2294
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Frau Manuela Geistlinger
Funk International Austria GmbH, Zentrale Wien
T: +43 1 58910 – 234
M: +43 676 3333 591
E: [email protected]
Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen Frau Manuela Geistlinger von Funk International Austria GmbH gerne zur Verfügung.
Der Full-Service-Partner für Messebau und Messetechnik!
Mit der klassischen Systembauweise und unterschiedlichsten Fertigstandkonzepten bieten wir kostengünstige Möglichkeiten für Ihren Messeauftritt an.
Am Messezentrum 7, Postfach 285
5021 Salzburg
www.standout.eu
ÖWD (Österreichischer Wachdienst security GmbH & Co KG)
Melissa Scharrer
ÖWD (Österreichischer Wachdienst security GmbH & Co KG)
Bayerhamerstraße 14c, A-5020 Salzburg
Tel.: +435788303780
[email protected]
www.owd.at
Allgemeine Informationen
Öffnungszeiten:
Donnerstag, 22. Februar – Samstag, 24. Februar von 09.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag, 25. Februar von 09.00 bis 17.00 Uhr
Aufbauzeiten:
Montag, 19. Februar 08.00 – 18.00 Uhr
Dienstag, 20. Februar 08.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 21. Februar 08.00 – 18:00 Uhr
Abbauzeiten:
Sonntag, 25. Februar 17.00 – 21.00 Uhr (LKW`s erst ab 18.00 Uhr)
Montag, 26. Februar 08.00 – 18.00 Uhr
Bei Überschreiten der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Standfläche wiederherzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Aus Rücksicht auf das Messegeschehen und die übrigen Aussteller und im Interesse der Besucher ist ein verfrühter Standabbau vor dem offiziellen Messeschluss (17.00 Uhr) nicht erlaubt. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.
Die Flächenmiete (ausgenommen Fertigstände) beinhaltet grundsätzlich keinen Grundaufbau (Rück- und Trennwände). Diese können Sie bei der System Standbau Gesellschaft m.b.H. separat bestellen.
Die Überschreitung der örtlich zugelassenen Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50 m durch Überbauten, Beschriftungen und Dekorationen jeder Art bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung einzureichen. Für zweigeschossigen Standaufbau, Tribünen, Zelte bzw. Scheinwerfergerüste ist ein Abnahmebefund eines Zivilingenieurs für die sach- und fachgerechte Errichtung vor Ort (aufgrund vorliegender Statik) sowie den gefahrlosen Betrieb erforderlich, welches spätestens am letzten Aufbautag am Vormittag bei der Messeleitung abzugeben ist.
Sämtliche Wände, die an Besuchergänge grenzen (insbesondere auch bei Inselständen), dürfen nur zu einem Drittel vollflächig verbaut werden und sind entsprechend aufgelockert zu gestalten.
Es darf unter keinen Umständen selbstklebender Teppich verwendet werden, da dieser den Hallenboden beschädigt und die Klebstoffrückstände kaum mehr zu entfernen sind. (Das Entfernen der Kleberückstände wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.)
Abhängungen: Abhängungen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Hängepunkten unter Einhaltung der statischen Gegebenheiten durchgeführt werden. Die Genehmigung sowie die Durchführung der Hängepunkte erfolgt ausschliesslich durch die Vertragsfirma des Veranstalters, System Standbau Salzburg Gesellschaft m.b.H. Die Abhängungen/Hängepunkte sind unabhängig der Masse doppelt voneinander zu sichern und bedürfen nach Errichtung einer Abnahme durch einen Ziviltechniker.
Für Aufbaufragen steht Ihnen der technische Projektleiter zur Verfügung. Kontaktdaten finden Sie hier.
Foyers: Das Befahren der Foyers mit Hubwägen, Staplern sowie Elektrogabelhubwägen ist strengstens verboten! Bitte benutzen Sie die Beladetore der Hallen. Verursacher haften für Schäden!
Veranstaltungsabnahme / Kollaudierung: Die Behördenabnahme findet am letzten Aufbautag ab 16.30 Uhr durch das Magistrat Salzburg statt. Zur Beantwortung von Detailfragen bzw. Vorlage von technischen Unterlagen ersuchen wir Sie, Ihren Stand zu dieser Zeit mit einer kompetenten Person (hinsichtlich Aufbauten, Absauganlagen, div. Ausstellungsstücke) zu besetzen.
Zusätzlich zu den Messebedingungen bringen wir Ihnen die folgenden Informationen zur Kenntnisnahme:
Verkauf: Bitte beachten Sie Punkt 8 der allgemeinen Messebedingungen, nach dem der Verkauf oder die Auslieferung von Mustern während der Fachmesse nicht erlaubt ist (Preisgesetznovelle 1982).
Laut Punkt 15 der Messebedingungen wird darauf hingewiesen, dass jegliche Geräuschentwicklung, im Zusammenhang mit akustischen oder audiovisuellen Vorführungen auf dem Messestand, in der Weise gestaltet werden muss, dass ein Ausmaß von 40 DBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschritten wird.
Messepersonal: Wir bitten Sie, während der Messe, insbesondere während der Aufbauphase, auf die Anmeldung, Versicherung und Bewilligung der Arbeitskräfte zu achten. Bitte weisen Sie Ihre jeweiligen Aufbaupartner und Subfirmen auf dieses Erfordernis hin. Bezug nehmend auf das ARG 7/12., §17 Abs. 7, ist der Aussteller verpflichtet, bei Messeveranstaltungen die Anzahl der während der Wochenend- und Feiertagsruhe beschäftigen Arbeitnehmer schriftlich vor Messebeginn dem Arbeitsinspektorat bekannt zu geben.
AKM-Abgaben: Jeder Aussteller hat Musik- oder audiovisuelle Vorführungen am Stand persönlich und rechtzeitig bei der AKM zu melden und die anfallenden Gebühren zu entrichten. AKM Salzburg, www.akm.at, (Formulardownload bzw. Online-Anmeldung),
E: [email protected],
T: +43 50717-15521.
Gewinnspiele auf der Messe: Seit 1.1.2012 müssen Veranstalter von Gewinnspielen auf der Messe eine Glücksspielabgabe bezahlen. Bemessungsgrundlage ist der Wert des in Aussicht gestellten Gewinns. Der Steuersatz beträgt mind. 5 %. Nähere Infos erhalten Sie hier bzw. beim Messeteam.
Kraftfahrzeuge: Sollten Sie Fahrzeuge auf Ihrem Messestand präsentieren, beachten Sie bitte, dass die Tanks vollständig entleert sind, die Batterien abgeklemmt sind und der Fahrzeugschlüssel am Messestand verfügbar ist.
Samsic Austria GmbH
Am Messezentrum 6
A-5020 Salzburg
+43 (0) 662 | 42 33 38
www.samsic.at
Generelles Rauchverbot in den Messehallen – Zwingende Benutzung der Raucherzonen
Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot. Dieses Gesetz kommt damit auch im Messezentrum Salzburg vollinhaltlich zur Anwendung. Wir bitten Sie zu beachten, dass am gesamten überdachten Gelände absolutes Rauchverbot herrscht. Nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien ist das Rauchen erlaubt. Im Messezentrum Salzburg befinden sich diese Raucherzonen im Innenhof. Die Flächen vor den Haupteingängen sind keine Raucherzonen! Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht mehr geraucht werden darf.
Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor! Damit ist ab sofort auch jene Übergangsregelung obsolet geworden, die ein Rauchen an Messeständen unter gewissen Umständen bis dato erlaubt hat. Dieser Zustand wurde in der Zwischenzeit von einer Vielzahl von Nichtrauchern gezielt zur Anzeige gebracht, worauf die Behörde uns als Veranstalter in die Pflicht genommen hat und eine strikte Einhaltung der Gesetze fordert. Wir möchten Sie daher bitten, diese klare gesetzliche Bestimmung auch im Sinne des Nichtraucherschutzes konsequent einzuhalten.
Reed Messe Salzburg GmbH ist für die Dauer der Veranstaltung Mieterin des Messezentrums Salzburg GmbH. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Hausordnung sowie die Techn. Richtlinien des MZS Salzburgs hin, die für uns als Messeveranstalter und in der Folge für unsere Kunden bindend sind.
Covid-19
We care! Stay safe! Um die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten bei der Durchführung von Messen und Veranstaltungen zu gewährleisten, haben wir (Reed Exhibitions Österreich) ein umfassendes Hygiene- und Präventionskonzept erstellt. Dieses basiert auf den aktuell gültigen Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung und den Empfehlungen der WHO. Unser Konzept unterliegt laufenden Anpassungen an die jeweils aktuellen Verordnungsbedingungen.
Arbeitsschutz
Der Aussteller/ Kunde und die von ihm beauftragen Firmen sind für die Betriebs-sicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf seinem Stand/ in seinem Veranstaltungsbereich selbst verantwortlich. Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur unter Beachtung der jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden. Der Aussteller/ Kunde und die von ihm beauftragten Firmen haben insbesondere sicherzustellen, dass es bei ihren Auf- und Abbauarbeiten nicht zu einer Gefährdung anderer anwesender Personen kommt. Soweit erforderlich, hat der Aussteller/ Kunde für eine angemessene Koordination zu sorgen, durch die die Arbeiten aufeinander abgestimmt werden.
Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte soll im Interesse der anderen Aussteller/ Kunden und Besucher möglichst eingeschränkt bleiben.
Elektroanlagen/ Standinstallationen
- Anlagen und Geräte müssen den derzeit gültigen Vorschriften des ÖVE (ETG, ETV, NspGV etc.) und des örtlichen EVU entsprechen.
- Elektroinstallationen innerhalb des Standes können durch ausstellereigene Elektrofachkräfte oder von konzessionierten Fachfirmen entsprechend der derzeit gültigen ÖVE – Bestimmungen ausgeführt werden. Vor Zuschaltung der Stromversorgung ist die fachgerechte Ausführung durch einen Abnahmebefund bei der Info-Mitte zu bestätigen und vor Ort vorzulegen.
- Bei Verwendung von Leuchtröhren mit einer Nennspannung über 1000 Volt sind die technischen Unterlagen und Prüfbescheide des Errichters bzw. Herstellers zum Zeitpunkt der Veranstaltungsabnahme vorzulegen.
- Beleuchtungskörper sind im Handbereich der Verkehrswege (Gänge) nicht zulässig. Angehängte Beleuchtungskörper sind gewichtsunabhängig durch zwei voneinander unabhängigen Aufhängevorrichtungen zu sichern. Der Einsatz von Kabelbindern aus Kunststoff zur Befestigung von Beleuchtungskörper und anderen Bauteilen ist nicht gestattet.
- Leuchten müssen eine Schutzscheibe, einen Schutzkorb oder eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen der Lampen oder von Lampenteilen verhindert. Es ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien (Kennzeichnung der Leuchte beachten) einzuhalten.
- Offene Lusterklemmen (Klemmstellen) sind unzulässig. Das Verklemmen von Leitungen hat in allseitig geschlossenen Abzweigdosen zu erfolgen.
- Für sämtliche Anlagen wird ein FI – Schutzschalter (RCD) mit einem Nennstrom von 30mA verbindlich vorgeschrieben.
- Leitfähige Konstruktionsteile wie zB Stahlkonstruktionen, Metallteile an Messeständen, Riggs, Metalltribünen, Bühneneinrichtungen, Zelte, fliegende Bauten usw. sind zwingend mit einem zusätzlichen Potentialausgleich zu versehen.
- Eigenmächtige Erweiterungen oder Veränderungen der Elektroinstallation nach erfolgter Abnahme sind unzulässig. Die Stromentnahme von einem Nachbarstand ist nicht erlaubt; standeigene Stromversorgungsanlagen sind nicht zulässig.
Sicherheitseinrichtungen
Feuermelder, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Hydranten- Feuerlöscherkästen und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen dürfen weder verbaut, verstellt oder als Dekorationsgegenstand genutzt werden und müssen jederzeit klar ersichtlich, erkennbar sowie uneingeschränkt benutzbar sein. Die in den Hallen angebrachten Hydrantenkästen dienen ausschließlich zur Brandbekämpfung und dürfen nur zu dieser verwendet werden. Sämtliche Hallen inkl. Nebenräume sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage (Rauchmelder) ausgestattet.
Die Entnahme von Wasser an den in den Hallen befindlichen Hydranten ist verboten. Die Hallen 01, 02, 03, 05, 06, das Foyer 3 sowie die Halle 10 sind mit einer automatischen Sprinkleranlage versehen. Die Standgestaltung muss so beschaffen sein, dass die in den angeführten Hallen vorhandenen Sprinkleranlagen nicht unwirksam bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Hallengänge, Notausgänge
Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Gangbreiten unbedingt einzuhalten sind und nicht durch Dekorationen, abgestellte oder in den Gang hineinreichende Gegenstände eingeengt werden dürfen (z.B. Schlitten von div. Maschinen, Fahnen, etc.). Notausgänge sowie deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht oder außer Betrieb gesetzt werden. Sämtliche Notausgänge in den Innenbereichen sowie in den Außenbereichen sind ständig freizuhalten.
Feuerwehrzonen
Die ausgewiesenen Feuerwehrzonen sowie die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrts- und Bewegungszonen für die Feuerwehr sind ständig für den gesamten Zeitraum Aufbau - Messe - Abbau so freizuhalten, dass ein ungehindertes Zufahren der Einsatzfahrzeuge sichergestellt ist. Bitte halten Sie die Parkverbote in den Lade- und Feuerwehrzonen unbedingt ein. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Wir haben als Veranstalter darauf keinen Einfluss. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Einhaltung der behördlichen Auflagen.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Parkplatz-Personals, um einen raschen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Feuerpolizeiliche Auflagen
Wir möchten darauf hinweisen, dass die zur Dekoration verwendeten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen müssen. Die Ausstattungsstoffe müssen den brandschutztechnischen Bestimmungen (B1 = schwer brennbar, Q1 = schwach qualmend und Tr = nicht tropfend) entsprechen. Leicht brennbare Materialien wie naturbelassenes Stroh, Heu und Rindenmulch sind grundsätzlich nicht erlaubt, bedürfen der Imprägnierung und müssen bei der Messeleitung im Vorfeld angemeldet werden (Feuerlöscher am Stand). Ausgestellte Kerzen dürfen grundsätzlich nicht entzündet werden, Holzwolle zur Dekoration ist verboten. Brennbare Flüssigkeiten oder Druckgaspackungen (z.B. Spraydosen) dürfen nicht in Originalgebinden auf den Messeständen präsentiert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Exponate nur als leere Attrappen – Gebinde zum Einsatz kommen. Sämtliche Hallen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, usw.) befahren werden. Für Ausnahmen muss dies im Vorhinein mit der Messeleitung sowie dem Hallenmeister abgeklärt werden.
In sämtlichen Hallen und Nebenräumen dürfen keine lösemittelhaltigen Reinigungsmittel (zB Nitro o. ähnl.), Farben, Lacke oder Klebstoffe eingesetzt werden.
Zusätzliche Forderungen zur Sicherheit und zum Brandschutz für eine Standfläche, einen Messestand bzw. einen Veranstaltungsbereich können von Seiten der Bauaufsichtsbehörde, der Polizei, der Brandschutzdienste, des Messezentrums Salzburg oder der Reed Messe Salzburg GmbH gestellt werden, wenn sich aus Art und Umfang der geplanten Veranstaltung erhöhte Risiken für Personen und Sachwerte ergeben.
Erfüllung der steuerlichen Grundvoraussetzungen für eine Messeteilnahme in Österreich für AusstellerInnen aus dem Ausland
AusstellerInnen, die in Österreich zum Zeitpunkt der Messe weder Wohn- oder Firmensitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.s. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich beim Finanzamt Graz-Stadt registrieren zu lassen und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben.
Dazu benötigen sie eine UID-Nr. (=Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die wie folgt zu beantragen ist:
- Formular Verf19 (deutsch) bzw. Verf19E (englisch):
Fragebogen zur Erteilung einer Steuernummer/UID-Nummer, welche in Folge auf allen an das Finanzamt gerichteten Schreiben angegeben werden muss. - Kopie des Handelsregisterauszugs („Gewerbeschein“) bzw. des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/ust-veranlagungsverfahren.html
Wir empfehlen unseren Ausstellern eine Vorlaufzeit von mind. 3 Wochen vor Messebeginn einzuplanen, um eine rechtzeitige Abwicklung sicherzustellen.
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Manuela Geistlinger, Funk International Austria GmbH, Zentrale Wien
T: +43 1 58910 – 234
M: +43 676 3333 591
E: [email protected]
Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen Frau Manuela Geistlinger von Funk International Austria GmbH gerne zur Verfügung.
Leitfaden im Schadensfall
Versicherungsbedingungen Unfall
Versicherungsbedingungen Leitungswasserschäden
Versicherungsbedingungen Feuer
Besondere Versicherungsbedingungen (Messen und Ausstellungen)
Versicherungsbedingungen Einbruchdiebstahl
Allgemeine Transportversicherungsbedingungen
Datenschutzhinweis
Ausländische Arbeitgeber haben die während des Auf- und Abbaus beteiligten entsendeten Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme bei der Zentralen Koordinierungsstelle des BMF elektronisch anzumelden. Es werden schwerpunktmäßig arbeitsmarktrechtliche Kontrollen durch die Finanzpolizei durchgeführt, auf die wir weder Einfluss haben, noch im Vorfeld darüber informiert werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) unter: https://www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/entsendung-zentrale-koordination/entsendemeldungen-zentrale-koordinationsstelle.html
Das Messezentrum Salzburg ist mit einem flächendeckenden Wireless-LAN (WLAN) System ausgestattet. Die Nutzung des hauseigenen WLAN-Systems ist nur im Standard 802.11a (5GHz) möglich und kann über das Bestellformular im Technischen Serviceheft bestellt werden.
Der Aussteller darf eigene WLAN-Systeme ausschließlich im Standard 802.11b (2,4GHz) in Betrieb nehmen, wobei durch entsprechende Positionierung und Konfiguration sichergestellt werden muss, dass keine anderen Systeme, insbesondere die des Veranstalters und des Messezentrums Salzburg gestört werden. Im Falle einer Störung hat der Veranstalter das Recht die Abschaltung von hausfremden WLAN-Systemen durch geeignete Maßnahmen zu veranlassen.
Der technisch einwandfreie Betrieb von WLAN-Systemen kann aufgrund physikalisch bedingter Beschränkungen der WLAN-Technologie grundsätzlich nicht gewährleistet werden. Es wird daher empfohlen einen verkabelten LAN-Anschluss über das Bestellformular im technischen Serviceheft zu bestellen.
Genauere Informationen finden Sie in den Richtlinien für den Betrieb von LAN und WLAN Systemen für Aussteller im Messezentrum Salzburg und in der Salzburg Arena.