• 20. - 23. Februar 2025
  • Messezentrum Salzburg

Afrikanische Schweinepest in Österreich?

In zahlreichen Nachbarländern befällt die Afrikanische Schweinepest bereits den Schwarzwildbestand. Österreich blieb bis dato verschont – ist dies auf die bemühte und lückenlose Zusammenarbeit von Verbänden, Ministerien und Behörden zurück zu führen? Wir haben bei Jagd Österreich Präsident Roman Leitner genauer nachgefragt.

Derzeit kommt die Afrikanische Schweinpest in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten vor (Belgien, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Slowakei, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Griechenland). Mit 10. September 2020 neu hinzugekommen ist Deutschland, wo die Erkrankung bei einem Wildschwein nahe der polnischen Grenze festgestellt wurde. Daneben verzeichnen die EU-Anrainerstaaten Russland, Moldawien, die Ukraine und Serbien zahlreiche Ausbrüche. Während in der Tschechischen Republik die Erkrankung erfolgreich bekämpft und getilgt wurde, ist in vielen anderen europäischen Ländern weiterhin keine Entspannung der Situation zu bemerken. Auch in großen Teilen Asiens, insbesondere in China, verursacht diese Tierseuche immense Verluste. (Quelle: verbrauchergesundheit.gv.at) Rückt die Afrikanische Schweinepest nun immer näher an Österreich heran? 

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die gute Nachricht zuerst - die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, stellt für den Menschen direkt keine Gefährdung dar. Die hochansteckende, fieberhaft verlaufende Seuche betrifft Haus- und Wildschweine. Für andere Tiere stellt die Seuche keine Gefahr dar. Sie ist besonders gefürchtet, da die Erreger mehrere Wochen oder sogar Monate im Fleisch überleben können und teilweise ohne typische Krankheitsanzeichen verlaufen. 

© Shutterstock

© AGES

Reed Exhibitions: Herr Leitner, die Situation in den Nachbarländern ist besorgniserregend. Wie steht es um Österreich? Gibt es hierzulande bereits erste Fälle?

Roman Leitner: Nein, in Österreich haben wir derzeit noch gesunde Schwarzwildbestände. Es ist bis heute noch kein Fall von Afrikanischer Schweinepest verzeichnet worden und wir arbeiten eng mit den lokalen Veterinärbehörden, dem Gesundheitsministerium und der AGES zusammen, dass dies auch so bleibt! Zudem sind wir im stetigen Austausch mit den europäischen Jagdverbänden über die FACE (Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU).

 

 

Roman Leitner, Präsident Jagd Österreich

Reed Exhibitions: Wie sehen die Präventionsmaßnahmen dazu aus?

Leitner: Die Präventionsmaßnahmen werden bereits seit mehreren Jahren umfangreich gesetzt und umfassen insbesondere eine ausführliche Information aller Landwirtschaftsbetriebe, Jägerinnen und Jäger, sowie Personen, die in betroffene Länder reisen bzw. aus beruflichen Gründen zwischen Österreich und diesen Ländern pendeln oder durch Freizeitaktivitäten sowie aus anderen Gründen in Kontakt mit dem Erreger der ASP kommen könnten. In Zusammenarbeit mit der AGES wurden dazu beispielsweise mehrere Leitfäden, Informationsbroschüren und Erklärvideos produziert.

Reed Exhibitions: Gibt es auch eine Art „Übung“ für den Ernstfall?
Leitner: Ja, es werden regelmäßig gemeinsame Übungen der im Fall eines Auftretens der ASP in Österreich zuständigen Behörden und Organe durchgeführt. Auch Jägerinnen und Jäger leisten hierbei ihren Beitrag zu diesen Übungen, indem sie ihr Wissen um die Beschaffenheit des Geländes, etwaiger Wildwechsel und Dickungen zur Verfügung stellen. So ist beispielsweise der sachgerechte Abtransport kontaminierten Fallwildes auch eine logistische Herausforderung im oft unwegsamen Gelände.

Reed Exhibitions: Wie beteiligen sich die Jäger an der ganzen Sache?
Leitner: Die Jägerschaft reduziert bereits vorsorglich den Schwarzwildbestand, sodass im Fall eines Ausbruchs auf österreichischem Boden eine Verbreitung durch die Tiere selbst erschwert wird. Wichtig anzumerken ist, dass die Jagd allein das Problem bzw. die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest nicht lösen kann. Fakt ist, dass im Falle eines Nachweises der ASP in Österreich, die Behörden sofort im Rahmen des Seuchengesetzes vorbereitete Maßnahmen durchführen werden. Solche Anordnungen im Rahmen des Seuchengesetzes haben dann jedoch nichts mehr mit der gewohnten Jagd zu tun. Ich habe aber volles Vertrauen in unsere Behörden, dass hierbei mit der notwendigen Sensibilität vorgegangen wird.

Reed Exhibitions: Die Behörden haben also Maßnahmen vorbereitet. Wie werden diese kommuniziert?

Leitner: Wichtig ist, dass die Jägerschaften über die aktuelle Situation laufend informiert werden. Die Landesjagdverbände und „Jagd Österreich“ informieren hierzu regelmäßig über die Websites und durch entsprechende Mitteilungen in den Jagdzeitschriften und Newslettern. Weiters ist es absolut wichtig, dass wir einen konkreten Maßnahmenplan haben, wenn Kontakt zu einem Verdachtsfall bestanden hat bzw. wenn beim Reviergang ein verendetes Wildschwein gefunden wurde.

Reed Exhibitions: Was kann der einzelne Jäger dazu beitragen?
Leitner: Seit Dezember 2019 ist jedes Schwarzwild, welches als Fallwild aufgefunden wurde, anzeigepflichtig. Bei einem Verdachtsfall muss also unverzüglich der Amtstierarzt kontaktiert werden. Weiters darf der Kadaver nicht bewegt werden – jeder Kontakt ist zu vermeiden. Gegenstände wie Kleidung und Fahrzeug, aber auch der Jagdhund müssen nach einem Kontakt sorgsam gewaschen und desinfiziert werden, um eine Verschleppung kontaminierter Flüssigkeiten zu vermeiden. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass bereits der Waldboden um das Tier herum kontaminiert wurde.

Reed Exhibitions: Sie sprechen von waschen und desinfizieren – wie darf man sich das vorstellen?
Leitner: Die Reinigung mit entsprechenden Desinfektionsmitteln bzw. Shampoo (Jagdhund) muss also auch ohne direkten (Haut-)Kontakt stattfinden. Gerade Jägerinnen und Jäger, die selbst in der Landwirtschaft tätig sind, haben durch den Kontakt zu Nutztieren eine besondere Verantwortung.

Reed Exhibitions: Nochmal zusammengefasst, was wäre für den Jäger bei einem Verdachtsfall zu tun?

Leitner: Schritt eins ist es natürlich, den Amtstierarzt zu kontaktieren. Wichtig hierbei ist, genaue Angaben zum Fundort zu geben (Gemeinde, Revier, idealerweise die Geodaten). Der Amtstierarzt veranlasst dann alle notwendigen weiteren Schritte, wie die Entnahme von Proben sowie den sachgemäßen Abtransport und die Entsorgung des Fallwildes über die Tierkörperverwertung. Der Kadaver darf nicht bewegt werden, um eine weitere Kontaminierung zu vermeiden. Schutzausrüstung, Schuhe und Kleidung müssen sorgfältig mit geeigneten Desinfektionsmitteln gereinigt werden. Waschmaschinengeeignete Kleidung sollte mit herkömmlichem Waschmittel, wenn möglich bei 70 Grad gewaschen werden. Sollte der Jagdhund mit dem verendeten Stück in Kontakt gekommen sein, muss er sorgsam mit Shampoo gewaschen werden. Weiters sollten Jagdleiter, Bezirksjägermeister und der Landesjagdverband über den Verdachtsfall sofort informiert werden, damit unverzüglich weitere Schritte in Abstimmung mit den Behörden eingeleitet werden können. 

Dieses Interview führte Michelle Kreuzmann, Content & PR-Manager